Volksschule mit Klassen in der verschränkten Ganztagesschule:

 

 

Die verschränkte Form der Ganztagsschule ist eine Besonderheit in der Bildungslandschaft und ist von einer herkömmlichen Schule beziehungsweise Ganztagsschule in getrennter Form völlig zu unterscheiden.

 

Unterricht in allen Gegenständen, unterbrochen von Freizeit, Interessensangeboten, Sportangeboten, Instrumentalunterricht.. von 7:50 Uhr bis 16:00 Uhr.

 

  • Verstärkte Einbindung der Freizeitpädagoginnen in den Unterricht

 

  • Unterricht und Freizeit wechseln einander ab.

    Die gegenstandsbezogene Lernzeit wird in den Unterricht integriert (nach Möglichkeit gibt es keine schriftlichen Arbeitsaufträge für zuhause).

    Diese Lernzeit kann vom eigenen Klassenlehrer/Teamlehrer auch am Vormittag durchgeführt werden. (Klasse=Gruppe)

  • Interessens- und Begabungsförderung durch an der Schule tätige Lehrerinnen.

  • Einbindung außerschulischer Institutionen ist auch vormittags möglich, da der Lehrer in der Abhaltung der Unterrichtsstunden flexibel ist.

  • Freizeit:

 

Diese wird von Freizeitpädagogen/innen (einjährige Ausbildung an der pädagogischen Hochschule) durchgeführt.

 

Jede Klasse hat ihre eigene FZ Pädagogin, die die Kinder nach Möglichkeit in allen 4 Jahren begleitet. Dadurch ist es auch möglich, eine ausgewogene Balance zwischen Lernen, Spielen, Toben und Kreativität zu erreichen, Interessen und Begabungen zu fördern sowie soziale Kompetenzen zu erlangen.

 

Einbindung der Freizeitpädagoginnen in das schulische Konzept:

 

  • Wöchentliche Teambesprechung mit Klassenlehrer/innen

  • Monatliche Teambesprechung mit Schulleitung

  • Stichprobenartige Evaluierungen des Mittagessens

  • Tägliches Übergabeprotokoll (Lehrer- FZ Pädagoge)

  • Tägliches Lernprotokoll (Lehrer- FZ Pädagoge)

 

Gruppengröße:
Die Gruppengröße entspricht der Klassengröße.

Gruppenzusammensetzung:
Jede Klasse ist zugleich auch ihre eigene Gruppe.

 

Individuelles Lernen wird durch die Zusammenarbeit mit den Klassenlehrerinnen möglich.

 

  • Anwesenheitspflicht:
    Montag bis Donnerstag – 7:50 Uhr bis 16:00 Uhr

  • Abholzeiten am Freitag:
    nach dem Unterricht, vor und nach dem Mittagessen.
    Bei regelmäßigem Besuch der Schüler/innen in Vereinen, werden diese im Freizeitteil nach Möglichkeit freigestellt.

 

 

 

 

 

Volksschulen mit Ganztagesklassen in getrennter Abfolge:

 

Unterricht in allen Gegenständen bis spätestens 12:40 Uhr.

 

Getrennt vom Schulbetrieb findet die Freizeitbetreuung mit Mittagessen nach dem Unterricht statt (bis längstens 17:00 Uhr)

 

 

 

Eine Stunde gegenstandsbezogene Lernzeit (Festigungsstunde/Hausübungsstunde) am Nachmittag, durchgeführt von einem Pädagogen/einer Pädagogin

Zusammensetzung der Nachmittagsgruppen: Altersgemischte Gruppen (6 Jahre-10 Jahre)

Gruppengröße: In einer Gruppe können bis zu 25 Schüler/innen zusammengefasst werden.

Freizeit: Diese wird von Freizeitbetreuerinnen durchgeführt. Durch die altersgemischten Gruppen wird gemischtes Freizeitprogramm  angeboten.

Vereinsangebote sind an jeder Ganztagesschule möglich.

Mittagessen an den Schulen durch regionalen Anbieter (Jugend am Werk)

Anwesenheit ist mindestens an 1 Tag der Woche verpflichtend.

Anwesenheitspflicht besteht an den ausgewählten Tagen bis 16:00 Uhr.

Dauer der Betreuung: Bis 17:00 Uhr besteht die Möglichkeit der Betreuung.

In der Randstunde der Freizeit besteht nach Verlangen der Erziehungsberechtigten die Möglichkeit das Kind früher abzuholen.

 

 

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SCHULISCHE

BERATUNGSEINRICHTUNGEN:

 

 

Schulärztin:

 

Dr. Susanne Domian-Scholtes

03842 / 25 390

 

Schulpsychologische Beratungsstelle:

 

Beratungsstellen und Erreichbarkeiten , Bildungsdirektion Steiermark (bildung-stmk.gv.at)

 

Bildungsdirektion Steiermark: Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik